Hallo liebe Leser,
den heutigen Artikel möchte ich voll und ganz dem Thema Gewerbeanmeldung widmen. Nachdem mich in den letzten Tagen mehrere E-Mails erreichten, in denen ich um Hilfe zu diesem Thema gebeten wurde, habe ich mich schließlich, wie schon im Artikel “Existenzgründung: 7 wichtige Behördengänge” angekündigt, dazu entschlossen einen Beitrag darüber zu verfassen.
Eine grundlegende Frage, auf den Weg in die Selbständigkeit, ist das “wann”. Wann ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich?
Grundsätzlich stellt sich die rechtliche Situation wie folgt dar: sobald Sie die feste Absicht haben eine selbständige Arbeit aufzunehmen beziehungsweise darauf aus sind Gewinne mit Ihrer jeweiligen Tätigkeit zu erzielen, besteht eine generelle Pflicht, den zuständigen Behörden, die Aufnahme eines Gewerbes mitzuteilen. Das Erzielen von Gewinnen respektive das Streben nach diesen, ist tatsächlich der alles entscheidende Faktor. Was sich genau dahinter verbirgt, sollte ich vielleicht an einem konkreten Beispiel erklären.
Angenommen Sie betreiben eine Webseite zum Thema Tee und schalten auf dieser Werbung – mit dem Google-Dienst AdSense. Sollten einige Ihrer Leser auf die Anzeigen klicken, erhalten Sie auf ihrem AdSense-Konto einen bestimmten Betrag gutgeschrieben, der sich je nach Suchwort oder Keywort, wie es heutzutage vermehrt heißt, zum besagten Thema durchaus im höheren zweistelligen Cent- bis niedrigen einstelligen Eurobereich bewegen sollte. Zumindest schließe ich auf diese Verdienste, durch die Angaben des “Google AdWords Keyword Tools“. Nun, wenn Sie, wie in diesem Beispiel, durch einige wenige Klicks, am Ende eines Monats ein paar Euro verdient haben sollten, sind Sie nicht automatisch dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Denn, wenn Sie lediglich mit Ihren Einnahmen so viel Geld verdienen, um die Kosten für Seitenbetrieb und Hosting wieder auszugleichen, wird dies allgemein als sogenannte “Liebhaberei” gewertet. Sobald Sie aber wesentlich mehr Geld mit Ihrer Teeseite verdienen, empfiehlt sich der Gang zum Amt.
Um dies zu tun, ist es erforderlich das in Ihrer Stadt respektive Gemeinde ansässige Gewerbeamt aufzusuchen. Für die Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis sowie Bargeld oder Geldkarte für die anfallenden Gebühren mitzubringen. Letztere betragen je nach Wohnort 10 bis 50 Euro. In einigen Branchen ist es darüber hinaus noch notwendig weitere behördliche Genehmigungen einzuholen. So zum Beispiel in der Gastronomie (Betriebserlaubnis vom Ordnungsamt) oder im Handwerk (Handwerkskarte). Sind beschriebene Vorleistungen erbracht steht der Ausstellung des Gewerbescheins schließlich nichts mehr im Wege. Es sei denn Sie treffen auf einen Mitarbeiter des Gewerbeamtes, der sich, wie in meinem Fall, nicht sehr gut mit dem Thema Selbständigkeit im Internet auskennt und der sich bei Kollegen über die rechtliche Lage erkundigen muss…
Bei der Anmeldung des Gewerbes sollten Sie beachten, dass das Datum für den Beginn der Selbständigkeit nicht gleichbedeutend mit dem Tag der Meldung ist. Vielmehr ist dafür immer der Tag anzugeben, an dem Sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Für das Beispiel Teeseite entspricht dieses Datum, dem Tag an dem Sie Ihre Seite monetarisiert, also erstmals Anzeigen geschaltet haben.
Einige Zeit nach der Gewerbeanmeldung bekommen Sie übrigens Post von der Industrie- und Handelskammer. Sie brauchen sich aber nicht verwundert am Kopf kratzen. Denn mit der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie ungefragt auch Pflichtmitglied der IHK. Diese möchte von Ihnen im Grunde genommen nur die Höhe der zu erwartenden Umsätze erfahren. Im Gegenzug wird Ihnen Zugang zu Weiterbildungen und vielen weiteren Informationen gewährt.
Ich hoffe mit diesem Artikel die grundlegenden Fragen zum Thema geklärt zu haben. Sollten dennoch einige Fragezeichen übrig geblieben sein, können Sie sich selbstredend an mich wenden, in dem Sie die Kommentarfunktion nutzen oder mir eine Mail schreiben. Das gilt natürlich auch für andere Fragen zum Thema Selbständigkeit und Geld verdienen im Internet.
Bildquelle: Claudia Hautumm
13:11
Sehr interessanter Artikel! Ich finde, man ist immer erstmal erstaunt, dass die Anmeldung des Gewerbes beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt so fix und unkompliziert über die Bühne geht.