Existenzgründung: 7 wichtige Behördengänge

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Hallo liebe Leser,

im heutigen Beitrag möchte ich Ihnen die wichtigsten behördlichen Anmeldungen, die für eine Existenzgründung unvermeidbar sind, präsentieren.

Die sieben folgenden Meldegänge sind, wohl oder übel, nicht sämtliche Anmeldungen und Genehmigungen, die für den Weg in die Selbständigkeit von Bedeutung sein können sondern lediglich die wichtigsten und häufigsten.

Die Liste basiert auf einer, mehr oder weniger, willkürlichen Reihenfolge und ist deshalb auch nicht als Schritt-für-Schritt-Anleitung zu verstehen.

1. Anmeldung eines Gewerbes

Mit der Existenzgründung ist zumeist die Anmeldung eines Gewerbes notwendig.

Um genau zu sein sind alle Neuunternehmer dazu verpflichtet, mit Ausnahme der Selbständigen, die in jenen Berufsgruppen tätig sind, welche den sogenannten Freiberuflern zugeordnet werden können.

Dazu zählen Ärzte, Rechtsanwälte und künstlerisch Tätige. Mehr zum Thema werde ich, auf Wunsch mehrerer Leser, in einem weiteren Artikel schreiben, der innerhalb der nächsten Tage hier erscheinen wird.

2. Beantragung einer Steuernummer

Sobald Sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, ist eine schriftliche Mitteilung an das zuständige Finanzamt, in Form eines “Fragebogens zur steuerlichen Erfassung” von Ihnen zu tätigen.

Ob Sie bereits Gewinne erzielen, ist dabei von untergeordneten Interesse. Sobald die Unterlagen bearbeitet wurden – dies dauert in den meisten Fällen nur wenige Tage – erhalten Sie eine Steuernummer, mit der Sie künftig bei den Finanzbehörden erfasst sind.

3. Eintrag in das Handelsregister

Dieser Meldevorgang betrifft nur diejenigen Existenzgründer und Neuunternehmer, die ihr Unternehmen nicht als Kleingewerbe-Betrieb oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, führen. Für diese Rechtsformen besteht keine Eintragungspflicht.

Alle weiteren Unternehmensformen sind dazu aufgefordert einen Eintrag im Handelsregister durch einen Notar vornehmen zu lassen. Kaufleute, OHG’s und KG’s werden im Verzeichnis A für natürliche Personen und Personen-Gesellschaften, GmbH’s und AG’s dagegen im Verzeichnis B für Kapitalgesellschaften geführt.

4. Meldung bei der Handwerkskammer

Sollten Sie die Absicht haben einen Handwerksbetrieb zu eröffnen ist eine schriftliche Anmeldung bei der Handwerkskammer einzureichen.

Je nach Art des Betriebes reicht ein Gesellenbrief für die Existenzgründung nicht aus und es muss zunächst eine Meisterprüfung abgelegt werden, damit dem sogenannten Meisterzwang nachgekommen wird und eine Zulassung erfolgen kann.

5. Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Erfolgt Ihre Existenzgründung gemeinsam mit Angestellten, müssen Sie schnell sein.

Denn spätestens eine Woche nach dem Ihr Unternehmen an den Start gegangen ist sollten Sie zwingend Ihre Mitarbeiter an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – die Berufsgenossenschaft – gemeldet haben.

Von dieser bekommen Sie einen Fragebogen, der zusammen mit einer Kopie ihrer Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft zurückzusenden ist.

6. Meldung bei den Sozialversicherungen

Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die sozialversicherungspflichtig sind, müssen Sie diese auch bei den Trägern der Sozialversicherungen anmelden.

Für die Versicherungsnachweise erteilen Ihnen Krankenkassen, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer.

7. Meldung bei der Künstlersozialkasse

Gehören Sie zu den selbständigen Künstlern beziehungsweise Publizisten, obliegt eine Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK).

Diese gesetzliche Sozialversicherung garantiert den Versicherten Zugang zu Renten-, Kranken- sowie Pflegeversicherung. Wie Angestellte müssen Sie nur Versicherungsbeiträge in halber Höhe zahlen.

Habe ich noch einen besonders wichtigen Meldegang vergessen aufzuführen? Wenn ja, wäre ich Ihnen für einen kurzen Hinweis sehr dankbar.

Bildquelle: Claudia Hautumm / pixelio.de

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Posted by Mathias Kempowski   @   16 Juli 2010 5 comments
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5 Comments

Comments
Jul 19, 2010
17:26

Man sollte sich vorher genau über die Fördermittel informieren, die man in Anspruch nehmen möchte. Manche Fördermittel werden nur dann gezahlt, wenn die Beantragung vor dem Start des Unternehmens erfolgt, also vor der Gewerbeanmeldung. Das ist zwar kein Behördengang den man machen muss, aber es ist auch eine Formalität, die dann über den erfolgreichen Start entscheiden kann.
Heiko

Author Jul 19, 2010
17:37
#2 Mathias Kempowski :

Hallo Heiko,
vielen Dank für diesen Tipp. Sie sprechen hier natürlich einen durchaus wichtigen Punkt an, der für den Start in die Selbständigkeit von großer Bedeutung sein kann.

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