Hallo liebe Leser,
in den vergangenen Monaten habe ich dutzende wenn nicht gar hunderte Male lesen müssen, dass man als Blogger oder als Autor für Netzwerke wie Suite101 nicht annähernd genug Geld verdienen könne, um den betriebenen Aufwand zu rechtfertigen. Viele vergessen dabei einfach die notwendige Geduld, derer es Bedarf bis das Geschäft so richtig ins Laufen kommt. So mancher vergisst aber auch alle verfügbaren Einkommensquellen anzuzapfen…
Vielen Bloggern und Quereinsteigern in das Autorengeschäft sind zum Beispiel die beiden Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst kein Begriff, obwohl diese einen erheblichen Anteil zu ihrem jährlichen Einkommen beitragen könnten. Worum es sich bei diesen sogenannten Verwertungsgesellschaften handelt und wie sich mit diesen Geld verdienen lässt, möchte ich deshalb in den folgenden Zeilen etwas näher erläutern.
Bei der VG Wort und der VG Bild-Kunst handelt es sich um rechtsfähige Vereine kraft Verleihung, deren Ziel es ist Autoren und Verlagen oder beispielsweise Fotokünstlern, bei der Wahrung und Vergütung ihrer Urheberrechte zu unterstützen.
Um dies zu gewährleisten, werden beispielsweise Abgaben bei Herstellern von Drucker- und Kopiergeräten oder auch die sogenannte Bibliothekstantieme bei Bibliotheken erhoben. Die Gesamteinnahmen werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die, bei den Verwaltungsgesellschaften gemeldeten Autoren, Übersetzer, Verleger und eben Künstler ausgeschüttet.
Wie hoch der Verdienst für jedes einzelne Mitglied der Verwertungsgesellschaften ist, hängt von mehreren Faktoren ab: So wird einerseits jedes Jahr die fixe Vergütung, die zum Beispiel für einen Artikel gezahlt wird, neu festgelegt.
Gesonderte Bedingungen gelten beispielsweise für Online-Texte. So müssen diese ein gewisses Minimum an Zugriffen, die über einzubauende Zählpixel ermittelt werden, und auch Zeichen aufweisen. Zuletzt waren dies 1.500 Zugriffe im Jahr und die Mindestlänge des Textes musste 1.800 Zeichen betragen.
Für das Erreichen dieser Ziele, gab es dann eine Vergütung von 20 Euro je Artikel. Bei über 3.000 Zugriffen gab es übrigens 25 Euro und bei über 10.000 Zugriffen 30 Euro.
Bei diesen Beträgen ist es für so manches Mitglied keine Schwierigkeit mehrere Tausend Euro einzunehmen. Generell kommt bei den Verwertungsgesellschaften das Prinzip “viel hilft viel” zu tragen.
Wer das ganze Jahr über Artikel wie am Fließband produziert und auch genügend Zugriffe auf die Artikel zu generieren weiß, wird sich im Herbst eines jeden Jahres über einen dicken Scheck freuen können. Wenn zudem auch noch die Bilder für die Artikel gleich mitproduziert werden, lohnt sich der Aufwand umso mehr.
Tipp: Selbständige sollten den Verwertungsgesellschaften einen Nachweis zukommen lassen, dass sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Denn nur in diesem Fall gibt es die Auszahlung mit 7 Prozent Umsatzsteuer. Ansonsten wird nur der Netto-Betrag ausgezahlt und die Umsatzsteuer muss zu lasten des eigenen Kontos an das Finanzamt abgeführt werden.
Beim Thema Online-Texte gibt es übrigens auch einen Sonderfall, den ich nicht unterschlagen sollte:
So können die Urheber eines Textes ihre Werke nicht immer zur Hauptausschüttung anmelden, weil sie keine Möglichkeit haben einen Zählpixel einzubauen. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn man einen Gastbeitrag auf einen fremden Blog veröffentlicht oder man schreibt für Plattformen wie Suite101. Auch dort war bislang nur die Meldung der Artikel zur Sonderausschüttung möglich. Für den ersten gemeldeten Text wurden zuletzt 12 Euro und für die folgenden 3 Euro ausgeschüttet.
Nach Aussagen des Verantwortlichen Chef-Redakteurs Dirk Westphal soll sich dies aber so schnell wie möglich ändern. Dies wäre definitiv im Interesse der Autoren. Zumindest jener Autoren mit entsprechend hohen Zugriffszahlen.
Gehen ihnen doch mit jedem Tag Zugriffe, die wichtig für die Erreichung der Zielvorgaben wären, unwiederbringlich verloren. Bei PageWizz ist die Meldung zur Hauptausschüttung dagegen seit Beginn diesen Jahres möglich.
P.S.: Das Melden von Artikeln zur Hauptausschüttung und zur Sonderausschüttung ist ziemlich kompliziert und unübersichtlich. Um etwaige Verwirrungen zu vermeiden, habe ich für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung von Online-Texten verfasst.
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de